Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Lukas Gienger, Kfz-Sachverständiger, Untere Burgstr. 48, 73773 Aichwald (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erstellung von Kfz-Gutachten und verwandten Dienstleistungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Auftragnehmer erbringt Sachverständigenleistungen im Bereich der Fahrzeugbewertung. Hierzu gehören insbesondere:

  • Schadensgutachten nach Verkehrsunfällen
  • Wertgutachten (Fahrzeugbewertung, Oldtimer-Bewertung)
  • Fahrzeugchecks und Kaufberatung
  • Prüfung der Fahrzeughistorie

(2) Der Umfang der Leistung richtet sich nach der individuellen Auftragserteilung.

§ 3 Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt durch die Beauftragung des Auftragnehmers und deren Annahme zustande. Die Beauftragung kann mündlich, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Website erfolgen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Erstellung des Gutachtens relevanten Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.

§ 4 Gutachtenerstellung und Leistungsumfang

(1) Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen, unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik und der einschlägigen Fachliteratur erstellt.

(2) Das Gutachten gibt die fachliche Einschätzung des Auftragnehmers zum Zeitpunkt der Besichtigung wieder. Nachträgliche Veränderungen am Fahrzeug werden nicht berücksichtigt.

(3) Die Besichtigung des Fahrzeugs erfolgt nach Terminvereinbarung. Der Auftragnehmer bietet Vor-Ort-Besichtigungen im Raum Stuttgart und Umgebung an.

(4) Das Gutachten wird in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen nach der Besichtigung fertiggestellt und dem Auftraggeber als PDF per E-Mail übermittelt. Auf Wunsch ist auch eine Zusendung in Papierform möglich.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Honorar oder, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, nach der üblichen Vergütung gemäß BVSK-Honorarumfrage.

(2) Bei Schadensgutachten im Rahmen eines unverschuldeten Unfalls trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens. Ein Wechsel der Zahlungspflicht auf den Auftraggeber erfolgt, wenn die Haftpflichtversicherung die Kostenübernahme ablehnt und kein Rechtsanspruch durchgesetzt werden kann.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort für die Besichtigung bereit.

(2) Alle erforderlichen Fahrzeugunterlagen (Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Serviceheft, vorherige Gutachten etc.) sind dem Auftragnehmer auf Anforderung vorzulegen.

(3) Bei verspäteter Bereitstellung des Fahrzeugs oder fehlenden Unterlagen behält sich der Auftragnehmer vor, den Termin zu verschieben. Eventuell entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Gutachten, Bewertungen und Dokumentationen sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht zur bestimmungsgemäßen Verwendung (z. B. Vorlage bei der Versicherung oder vor Gericht).

(2) Eine Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

§ 9 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann den Auftrag bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Besichtigungstermin kostenfrei stornieren.

(2) Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen kann eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars berechnet werden.

§ 10 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung auf dieser Website. Siehe: Datenschutzerklärung

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Esslingen am Neckar.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: April 2026